COVID-19 Schutz-und Handlungskonzept

Der TTC Bad Lippspringe übernimmt das Schutz- und Handlungskonzept des WTTV. Die Rolle des Hygienebeauftragten übernimmt Markus Lummer, unterstützt wird er von Christoph Görtz. Die Beauftragten stehen euch als Ansprechpartner zur Verfügung und werden die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Auch haben sie die Befugnis Mitglieder vom Trainingsbetrieb auszuschließen, wenn gegen die Hygieneregeln verstoßen wird.

Hygieneregeln für den Spiel- und Trainingsbetrieb des
TTC Bad Lippspringe:

  1. Nach § 4 Absatz (2) Ziffern 3 und 4 der aktuellen (und ab heute gültigen) Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen nur noch immunisierte Personen an Sportveranstaltungen als Teilnehmer/innen oder Zuschauer/innen respektive Besucher/innen teilnehmen: Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und/oder genesene Personen!
  2. Personen, die m Training oder Meisterschaftsspiel teilnehmen wollen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Das ist inzwischen mit dem QR-Code auf den Smartphones einfach möglich, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts (RKI) „CovPassCheck“ geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Wir als Gastgeber sind für die Einhaltung dieser Regeln zuständig und haben die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereins- beziehungsweise Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren.
  3. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung!
    Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können: Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen!
  4. Anerkannt werden können nur maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests (negatives Ergebnis) oder von einem anerkannten Labor bescheinigte höchstens 48 Stunden zurückliegende PCR-Tests mit negativem Ergebnis
  5. In der Sporthalle ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  6. Während der Sportausübung ist der Mindestabstand aufgehoben. Ein Mund-Nase-Schutz wird empfohlen, ist aber nur Pflicht,
    a. beim Zuschauen
    b. am Zähltisch
    c. bei Meisterschaftsspielen
  7. Die Sporthalle muss gut gelüftet werden.
  8. Risikopersonen werden geben vor dem Trainingsauftakt mit dem Vorstand in Verbindung zu treten.
  9. Auf Handshakes oder andere Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  10. Beim Seitenwechsel gehen die Spieler rechts herum um den Tisch.
  11. Keine üblichen Routinen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen der Hand auf dem Tisch.
  12. Umkleideräume und Duschen sind durch die Stadt gesperrt.

Version 1.5 vom 24.11.2021